Freiwillige Feuerwehr Herbsleben


Das Feuerlöschwesen in Herbsleben
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Das Feuerlöschwesen in Herbsleben

Teil 1

Feuer und Naturkatastrophen zählten schon immer zu den schrecklichsten Geschehnissen, die die Menschen, ja ganze Orte um ihr Hab und Gut brachten.
Das sich zu früheren Zeiten wenig Schutzmöglichkeiten gegen diese Gefahren boten, konnte nur eine feste Organisation der Bewohner eines Ortes diesen entgegentreten.

Bedingt durch die zusammengedrängte Bauweise, enge Straßen, Baumaterial Holz und Stroh, Mangel an Löschgeräten, wenige Brunnen und Wassermangel im Sommer konnte sich ein kleiner Brand in Windeseile zur Feuerkatastrophe ausbreiten.

Eine Feuerwehr der heutigen Art gab es noch nicht, aber die Not schloß die Menschen zusammen und lies sie schon in alter Zeit Verhaltensmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden festlegen.
Die gesamte Dorfgemeinschaft war in ein verhältnismäßig gut organisiertes Feuerlöschwesen eingebunden.

Eine erste bekannte Feuerordnung, erlassen vom Herzog Ernst' s d. Frommen von 1651 besagt, dass 4 Besichtiger der Feuerstätten oder "Viertelmeister" vom Amt, später von der Gemeinde, gewählt wurden. Zeugnisse von dieser Tätigkeit geben Dokumente vom 21. Mai und 26. Oktober 1670 mit Auswertungen und Auflagen über Feuerstättenbesichtigungen des Carlowitzischen Gerichtsverwalters Christoph Abendroth. In der Fürstlichen Feuerordnung zu Herbsleben anno 1670 den 8. Oktober sin Amt und Aufgaben genaustens personell aufgeführt.

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